Frag den Anwalt

De: Duri Bonin
  • Resumen

  • Der Strafverteidiger Duri Bonin beantwortet häuftig gestellte Fragen zu den Rechten und Pflichten in Strafverfahren
    Duri Bonin
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Episodios
  • Kann ich jemanden in Untersuchungshaft anrufen?
    Oct 14 2020
    Im Kanton Zürich wird den Untersuchungshäftlingen das Telefonieren mit der Familie, Angehörigen oder Freunden nicht erlaubt. In anderen Kantonen ist das aber möglich. Es bleibt einem deshalb im Kanton Zürich keine andere Wahl, als auf eine Besuchsbewilligung zu hoffen und/oder Briefe zu schreiben. Aber: Briefe wie auch Gefängnisbesuche werden durch die Staatsanwaltschaft kontrolliert! Der Gegner bekommt also ganz genau mit, wie es dem Inhaftierten geht, ob er bspw. Probleme mit seiner Ehefrau hat und wie er von seinem eigenen Anwalt spricht. Das kann natürlich für den Staatsanwalt ein nutzbringender Informationsvorteil sein. Kurzum: Es wird dem Inhaftierten keinerlei Privatsphäre zugestanden. Auf Frage von Sandra erklärt Duri Bonin schliesslich, weshalb ein guter Strafverteidiger nie einen Kassiber aus dem Gefängnis schmuggeln wird.
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  • Kann ich jemanden in Untersuchungshaft besuchen?
    Oct 3 2020
    Für einen Besuch in Untersuchungshaft braucht man eine Besuchsbewilligung von der fallführenden Staatsanwaltschaft. Diese hat dabei sehr viel Ermessen, ob sie einen Besuch bewilligt oder nicht. Man trifft da nicht immer auf behördliches Augenmass. Bekommt man eine Besuchsbewilligung, muss man mit dem Gefängnis einen Termin vereinbaren. Leider bestehen dabei oftmals lange Wartezeiten, auch sind die Besuche pro Häftling limitiert. Zu empfehlen ist deshalb, dass man sich danach erkundigt, ob man Kleider, Geld und ein Fresspäckli (Red Bull, Coca Cola, Pringles, Erdnüsse, Popcorn, Gutzli, Zigis, etc.) bringen oder schicken darf. Da ein Fresspäckli unverständlicherweise nur alle 2 Monate zulässig ist, sollte man die Fresspäckli-Monate auf keinen Fall verpassen!
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    1 m
  • Wie komme ich als Angehöriger eines Inhaftierten zu Informationen?
    Sep 22 2020
    Nahestehende Personen (Ehefrau, Kinder, Eltern, etc.) werden von den Strafverfolgungsbehörden höchstens darüber informiert, dass ein Angehöriger verhaftet worden ist. Wenn man mehr erfahren möchte, wendet man sich am besten an den Anwalt des Inhaftierten. Weil der Anwalt kann sich von seinem Mandanten vom Anwaltsgeheimnis entbinden lassen und so im Rahmen des zulässigen die Angehörigen informieren.
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    2 m

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