• SPEZIAL: Notvertretungsrecht für Ehegatten

  • Jan 15 2023
  • Duración: 15 m
  • Podcast

SPEZIAL: Notvertretungsrecht für Ehegatten  Por  arte de portada

SPEZIAL: Notvertretungsrecht für Ehegatten

  • Resumen

  • Seit dem 01.01.2023 gilt das Notvertretungsrecht für Ehegatten. Das heißt, wer keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung hat, darf im Ernstfall durch seine/n Ehepartner:in vertreten werden. Aber, welche Entscheidungen betrifft das eigentlich? Und wie sieht’s aus, wenn man das gar nicht möchte? Was passiert außerdem, wenn der/die Ehepartner:in gewaltätig ist, und nicht die besten Absichten im Sinn hat? Die Regelung gilt ab Eintreten des Notfalls 6 Monate, in der Zeit darf der/die Partner:in auch wichtige medizinische Entscheidungen fällen.
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