• Stefan von Raumer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

  • Jul 3 2024
  • Duración: 1 h y 5 m
  • Podcast

Stefan von Raumer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

  • Resumen

  • Zu Gast im Podcast Menschenrechte nachgefragt der Politischen Meinung und der Konrad-Adenauer-Stiftung: Stefan von Raumer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses des DAV und des Rates der europäischen Anwaltschaften (CCBE); er ist Mitglied der Permanent Delegation des CCBE am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und des Verfassungsrechtsausschusses des DAV. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist seit 1871 die Interessenvertretung der Deutschen Anwaltschaft, er hat etwa 60.000 Mitglieder. Der Verein über sich selbst: „WIR STEHEN FÜR RECHT UND FREIHEIT UND DEMOKRATIE. Wir streiten für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte in Europa. Wir verteidigen die von uns im 19. Jahrhundert errungene Freiheit und Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Wir kämpfen für den Zugang aller zum Recht.“ Vor 70 Jahren trat die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in Kraft, heute eine der wichtigsten Säulen im „Menschenrechtsraum Europa“. Ihre Ratifizierung durch die Beitrittskandidaten ist eine Grundvoraussetzung für den Beitritt zur Europäischen Union. Seit 1959 trägt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg mit seinen Urteilen zur Umsetzung der Konvention bei. Am Tag der Podcastaufnahme mit Stefan von Raumer verurteilte der EGMR Russland aufgrund der völkerrechtswidrigen Aggression gegen die Ukraine. Doch Russland ist aus dem Europarat ausgetreten und erkennt die Urteile nicht mehr an. Auch deshalb plädiert Stefan von Raumer dafür, keine Staaten aus der EMRK auszuschließen, da die Bürger dadurch wichtiger juristischer Mittel – wie der seit 1998 möglichen Individualbeschwerde vor dem EGMR – beraubt würden. Der Deutsche Anwaltsverein engagiert sich in vielen menschenrechtlich relevanten Fragen: sei es das Europäische Lieferkettengesetz, asylrechtliche Auseinandersetzungen oder im Familienrecht. Darüber und über das Thema Restitution für die zwischen 1945 und 1949 in der sowjetischen Besatzungszone Enteigneten sprechen wir mit Stefan von Raumer, der uns berichtet, dass Restitutionssfragen für die Millionen syrischen Flüchtlinge von noch große Bedeutung sein werden. Wir wünschen Ihnen eine interessante Stunde mit dem Podcast Menschenrechte nachgefragt. Abonnieren Sie den Podcast, um künftig keine Folge zu verpassen!
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