Episodios

  • Leihmutterschaft
    Jul 19 2024
    Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat geprüft, ob man sie legalisiert. Mitglied dieser Kommission war unser Gast: Prof. Dr. Friederike Wapler. Wir sprechen mit ihr über den Vorschlag der Kommission, wie künftig in Sachen Leihmutterschaft zu verfahren ist.
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    18 m
  • Geschlecht II
    May 30 2024
    Im April hat der Bundestag das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ verabschiedet. Wie stehen unsere Gäste – Dr. Alexander Korte und Till Randolf Amelung – dazu? Wir haben mit beiden vor der Abstimmung gesprochen und sie gefragt, welche Konsequenzen sie für sehr junge Menschen befürchten. Zunächst einmal – es ist ein reiner Verwaltungsakt: Ab dem Alter von 14 Jahren darf man seinen Geschlechtseintrag und seinen Namen - mit der Zustimmung der Eltern - beim Standesamt ändern. Doch damit ist es oft nicht getan. Mit Erlaubnis der Eltern dürfen Ärzte – hochumstrittene – Pubertätsblocker verschreiben oder an unter 18-Jährigen medizinische Eingriffe zur Geschlechtsumwandlung vornehmen. Eine so frühe Entscheidung hat immer Konsequenzen – psychische und körperliche. Unsere Experten sehen solche Entwicklungen kritisch, begründen das fundiert und warnen vor zu frühen „Entscheidungen“, die körperlich irreversible Schäden anrichten können. Dr. Alexander Korte ist Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Vorstandsmitglied der Fachzeitschrift Sexologie. Er ist Experte für Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen. Till Randolf Amelung ist ein freier Autor und Geschlechterforscher. Er ist ein kritischer Beobachter des queeren Aktivismus und betreut mit „Transgender Germany“ die größte deutsche Facebookgruppe.
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    46 m
  • §218 (Schwangerschaftsabbruch) II
    May 14 2024
    Die aktuell geltende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch sieht eine Pflichtberatung vor. Eine solche Beratung muss gemäß § 218 Strafgesetzbuch ergebnisoffen geführt werden. Sie soll ermutigen, nicht belehren oder bevormunden. Sie dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Wir sprechen mit Julia Seeberg, Geschäftsführerin von donum vitae, über den Wert der Pflichtberatung und die Konflikte von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen. Donum vitae wurde 1999 – nach dem Ausstieg der katholischen Bischöfe aus dem gesetzlichen Beratungssystem – von Laien gegründet. – als eigenständiger bürgerlich-rechtlicher Verein. Heute gibt es bundesweit mehr als 200 Beratungsstellen, in denen Frauen, Männer und Paare – egal welcher Nationalität, Konfession oder sexuellen Orientierung – beraten werden.
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    31 m
  • §218 (Schwangerschaftsabbruch) I
    Apr 15 2024
    Der Konflikt, ob sich eine Frau für oder gegen eine Schwangerschaft entscheidet, ist sehr persönlich und oft schambehaftet. Gesellschaftlich ist der Schwangerschaftsabbruch seit Jahrhunderten geregelt und normiert. In Deutschland wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1993 ein und der gesetzlichen Regelung 1995 Kompromiss zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsgütern gefunden: Das Lebensrecht des Ungeborenen, auf das die Verfassungsrichter verwiesen, und das Recht der Frau auf Selbstbestimmung. Gefasst wurden die gesetzlichen Regelungen in §§ 218 ff. StGB und im bereits 1992 in Kraft getretenen Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Über die derzeit geltende Regelung, den Wert der Pflichtberatung und die Frage, wie Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, geholfen werden kann, sprechen wir mit Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB und Dr. Anne Gidion, Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
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    28 m
  • Geschlecht I
    Apr 12 2024
    Die Bundesregierung möchte die Selbstbestimmung von Menschen stärken, die sich nicht mit ihrem Geschlechtseintrag wohl fühlen. Dazu hat sie einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht: Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften. Über dieses Gesetz soll heute am 12.04.2024 im Bundestag abgestimmt werden. Damit sollen nun transidente Personen und Intersexuelle also Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die biologisch nicht eindeutig zugeordnet werden können, rechtlich gleichgestellt werden. Denn anders als Intersexuelle, die nach einer Reform des Personenstandsrechts im Jahr 2018 unter Vorlage eines ärztlichen Attests ihren Personenstandseintrag ändern können – dabei dürfen sie seither auch die Kategorie divers wählen – müssen transidente Personen Verfahren durchlaufen, die sie als diskriminierend bewerten. Die Folgewirkungen dieses Gesetzes diskutierte unsere Referentin Dana Fennert am 19. März mit Frau Professorin Froese und der Bundestagsabgeordneten Susanne Hierl.
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    40 m