• Lohnt sich für Existenzgründer die Kleinunternehmerregelung?

  • Apr 9 2024
  • Duración: 6 m
  • Podcast

Lohnt sich für Existenzgründer die Kleinunternehmerregelung?

  • Resumen

  • Ich heiße Sie herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge. Mein Name ist Ingo Wupperfeld, ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer und wir werden uns heute mal mit der Frage befassen, inwiefern sich die Kleinunternehmerregelung für Existenzgründer lohnt.

    Vielleicht sind Sie ja Existenzgründer und stellen sich die Frage, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen sollen. Dann wäre schon mal die erste Frage: Wann gilt man denn überhaupt als Kleinunternehmer?

    Also die gesetzliche Regelung sieht vor, dass man als Kleinunternehmer gilt, wenn der Umsatz des Vorjahres maximal 22.000 € betragen hat und im aktuellen Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird.

    In diesem Fall kann man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, die dann beim Finanzamt beantragt werden muss.

    Warum muss das beim Finanzamt beantragt werden? Weil es hier um die Umsatzsteuer geht.

    Die Regel ist ja, dass man auf seine erbrachten Leistungen – also Warenlieferungen oder Dienstleistungen – die Umsatzsteuer noch aufschlagen und an den Staat – eben ans Finanzamt – abführen muss. Der Kleinunternehmer aber muss die Umsatzsteuer nicht erheben – oder genauer gesagt – er darf sie gar nicht erheben.

    Was heißt das jetzt? Nehmen wir ein Beispiel: Angenommen, wir sind Unternehmer und stellen dem Kunden jetzt eine Leistung von 100 € in Rechnung. Wenn wir kein Kleinunternehmer sind, dann müssen wir die Umsatzsteuer aufschlagen, das sind in der Regel 19 % und wären hier dann auch 19 €. Also würde man vom Kunden insgesamt 119 € einfordern.

    Sofern unser Kunde ein Geschäftskunde ist, dann gilt für ihn die Umsatzsteuer, die wir von ihm eingefordert haben, als sogenannte Vorsteuer und die holt er sich vom Finanzamt wieder zurück. Somit ist es einem Geschäftskunden eigentlich gleichgültig, ob wir Umsatzsteuer erheben oder nicht. Er hat weder Vor- noch Nachteile.

    Wie aber sieht das aus, wenn man Privatkunden eine Rechnung stellt? Der Privatkunde muss natürlich auch 119 € bezahlen, allerdings kann dieser die Umsatzsteuer von 19 € nicht wieder vom Finanzamt zurückholen. Und bei Privatkunden wäre die Kleinunternehmerregelung vorteilhaft, da wir hier nur den Warenwert in Höhe von 100 € in Rechnung stellen bräuchten.

    Das wäre jetzt eine Einnahmeseite, wo man festhalten kann, dass die Kleinunternehmerregelung nur bei Privatkunden vorteilhaft ist. Wie sieht es denn jetzt mit Ausgabenseite aus?

    Wenn wir Leistungen empfangen, erhalten wir eine Rechnung von unserem Lieferanten bzw. unserem Dienstleister. Dieser stellt auch eine Rechnung mit Umsatzsteuer aus. Angenommen, unser Lieferant liefert uns eine Ware im Wert von 100 €, dann wäre der Rechnungsbetrag 119 €, weil dieser ja auch 19 % Umsatzsteuer erheben muss.

    Wir müssten also 119 € an unseren Lieferanten zunächst abführen. Wenn wir aber kein Kleinunternehmer sind, dann gilt für uns die Umsatzsteuer, die wir an den Lieferanten bereits abgeführt haben, als Vorsteuer, und diese holen wir uns vom Finanzamt wieder zurück. Das heißt, die Ware hat für uns dann einen Wert von 100 €.

    Als Kleinunternehmer aber stellen wir keine Umsatzsteuer in Rechnung und können im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Und das würde hier bedeuten, dass wir die Rechnung von unserem Lieferanten mit 119 € begleichen würden und die 19 € uns nicht zurückholen könnten. Unsere Kosten wären damit deutlich höher.

    Fazit: Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich nur für jene Unternehmen, die vorwiegend Privatkunden haben und nur geringe Ausgaben. Ansonsten lohnt sie sich nicht.

    Und wenn Sie Existenzgründer sind und Unterstützung im Kaufmännischen benötigen, dann kommen Sie doch mal in meine Informationsveranstaltung, die ich jeden ersten Dienstag im Monat abhalte. Hier werde ich Ihnen ein Konzept vorstellen, wie Sie das Kaufmännische in den Griff bekommen können und wie Sie dafür auch noch eine staatliche Unterstützung bekommen.

    Melden Sie sich einfach an unter: www.perspektive-existenzgruender.de.

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