• OnlyFans und Steuern - Wie funktioniert die Besteuerung von Creator*innen?

  • Jul 14 2023
  • Length: 51 mins
  • Podcast

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OnlyFans und Steuern - Wie funktioniert die Besteuerung von Creator*innen?

  • Summary

  • OnlyFans hat in den letzten Jahren als Plattform für den Verkauf von digitalen Inhalten, insbesondere von Erwachseneninhalten, an Popularität gewonnen. Doch wie sieht es mit der Besteuerung von Einnahmen aus OnlyFans aus?


    Hier das Wichtigste in Kürze:

    Steuerliche Einordnung: Die Besteuerung von OnlyFans-Einnahmen hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Wohnsitzlandes der Creator*innen. In den meisten Ländern gelten diese Einnahmen als steuerpflichtiges Einkommen. Die Fenix International Ltd. übernimmt als Gebühr zur Nutzung der Online-Plattform eine Gebühr in Höhe von 20% der Einnahmen aller Creator*innen.

    Selbständige Tätigkeit: In den meisten Fällen werden OnlyFans-Creators als selbständige Unternehmer betrachtet. Das bedeutet, dass sie ihre Einnahmen selbst verwalten und für ihre eigenen Steuerpflichten verantwortlich sind. Noch gibt es keine Rechtsprechung hierzu, jedoch fällt es schwer OnlyFans-Creator*innen unter die Freiberufler zu subsumieren.

    Steuerliche Verpflichtungen: OnlyFans-Creator*innnen müssen ihre Einnahmen in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben und gegebenenfalls Steuern auf diese Einnahmen entrichten. Die genauen steuerlichen Verpflichtungen können je nach Land und individueller Situation variieren. Es ist ratsam, sich mit den steuerlichen Vorschriften des eigenen Landes vertraut zu machen oder einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass man alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Guter Rat ist teuer, bei schlechtem zahlt man jedoch doppelt.

    Buchhaltung und Aufzeichnungen: OnlyFans-Creator*innen sollten ihre Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß verfolgen. Dies ermöglicht es ihnen, genaue Aufzeichnungen für ihre Steuererklärungen zu führen und möglicherweise bestimmte Werbungskosten abzusetzen.


    Wichtig: Dieser Überblick dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Es ist ratsam, einen professionellen Steuerberater zu konsultieren, um spezifische Informationen und Beratung in Bezug auf die Besteuerung von OnlyFans-Einnahmen zu erhalten.


    Viel Spaß beim Zuhören!


    Mehr Informationen rund um die Fenix International Ltd. und OnlyFans findest du auf Instagram unter "lawbyluna".

    Die Entscheidung des EuGH zur Umsatzsteuer findet ihr hier: Rs. C-695/20 – Fenix International Ltd. (Betreiberin von OnlyFans)

    Zu Pr. Dr. Jens Schmittmann's Website geht es hier entlang:

    https://www.schmittmann.de/

    Zu Sashka's Youtube-Kanal hier:

    https://www.youtube.com/@Sashkaskanal

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