• Warum Existenzgründer ihren Stundensatz nicht mit dem früheren Gehalt vergleichen können

  • May 9 2023
  • Length: 7 mins
  • Podcast

Warum Existenzgründer ihren Stundensatz nicht mit dem früheren Gehalt vergleichen können

  • Summary

  • Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge.

    Mein Name ist Ingo Wupperfeld. Ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer und heute wird es darum gehen, inwiefern Existenz­gründer ihren Stundensatz mit dem Stundenlohn bzw. dem Gehalt vergleichen können.

    Ja, es ist mir jetzt schon ein paarmal aufgefallen, dass Existenzgründer ihren Tages- oder Stundensatz sehr niedrig ansetzen, weil sie sich wahrscheinlich nicht so recht trauen, einen höheren Satz zu nehmen. Aber woran liegt das?

    Also ich vermute, dass man sich am Stundenlohn oder eben dem Gehalt orientiert, dass sie früher bezogen haben und dies dann zum Maßstab nehmen.

    Also nehmen wir ein Beispiel: Angenommen, man hat früher ein Gehalt von 4.000 € brutto verdient und man verteilt das jetzt auf 20 Arbeitstage, dann bedeutet das, dass man 200 € am Tag verdient hat.

    Und daran orientiert man sich jetzt, schlägt vielleicht auch noch etwas drauf, weil man ja den Arbeitgeberanteil an Sozialversicherung auch noch zahlen muss. Aber reicht das?

    Also ich würde sagen, dass das Gehalt oder auch der Lohn überhaupt kein Maßstab sein kann, weil man schlicht und einfach zahlreiche Faktoren außer Acht lässt, die es zu berücksichtigen gilt.

    Dann aber zahlt der Arbeitgeber noch Berufsgenossenschaftsbeiträge, das ist die gesetzliche Unfallversicherung, die man als Arbeitgeber alleine zu tragen hat und wo sich der Arbeitnehmer nicht beteiligt.

    Und dann kommen auch noch weitere Personalkosten dazu, die der Arbeitgeber tragen muss, ohne dass sich das in irgendeiner Form im Gehalt widerspiegelt: Man denke an die Kosten des Arbeitsplatzes zum Beispiel, also Werkzeug oder einen Schreibtisch, einen Computer, eventuell auch Berufskleidung wie Schutzanzüge oder ähnliches, Fortbildungskosten, Reisekosten um hier einiges zu nennen.

    Und außerdem gibt es ja auch noch andere Betriebskosten, die mit den Personalkosten nichts zu tun haben und die ja auch gedeckt werden müssen, also Versicherungen, Miete oder auch Abschreibungen.

    Und wenn jetzt auch noch hinzu kommt, dass man auch noch abfedern muss, dass man ein schwankendes Einkommen hat, dann kann man dies erst recht nicht vergleichen.

    Wir erinnern uns noch einmal kurz: die 200 € waren der Verdienst des Angestellten pro Tag, wobei man hier aber berücksichtigen muss, dass diesem Angestellte allerdings diese 200 € jeden Tag gesichert sind, und das sogar in Zeiten, wenn er fehlt, also an Krankheitstagen oder auch im Urlaub.

    Und eben das ist beim Existenzgründer anders. Der wird eben kein Geld verdienen, wenn er krank wird oder in Urlaub fahren möchte und muss dies entsprechend abfedern.

    Und dann muss man eben auch noch berücksichtigen, dass die Auftragslage unterschiedlich sein kann und ggf. kann es auch sein, dass man saisonabhängig ist, und das ist nicht selten. Man denke beispielsweise an die Gastronomie, oder an die Reise- und Tourismusbranche, ggf. hat man auch im Einzelhandel oder auch im Handwerk Saisoneinflüsse. Und das muss mit Tages- oder Stundensätzen alles abgefedert werden.

    Ja, aber was macht man denn jetzt als Existenzgründer, wenn man sich eben nicht am früheren Gehalt oder Lohn orientieren und so seine Stundensätze kalkulieren kann und man jetzt nicht weiter weiß?

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    Also: Schauen Sie sich die Fallstudie an und tragen Sie sich zum Strategiegespräch mit mir ein. Ich freue mich, Sie kennenzulernen.

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