• Welche Gewinnermittlungsart gilt für Existenzgründer?

  • Mar 12 2024
  • Duración: 4 m
  • Podcast

Welche Gewinnermittlungsart gilt für Existenzgründer?

  • Resumen

  • Herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres Podcasts. Mein Name ist Ingo Wupperfeld, ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer, und heute werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen: "Welche Gewinnermittlungsart gilt für Existenzgründer?"

    Diese Frage ist entscheidend für den Start eines jeden Unternehmens, und wir werden uns in den nächsten Minuten eingehend damit befassen.

    Existenzgründer haben ggf. die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Gewinnermittlungsarten zu wählen.

    Eine gängige Option ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese Methode ist besonders attraktiv, da sie eine einfache und transparente Erfassung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben ermöglicht. Für viele Gründer ist dies eine praktikable Lösung, weil sie halt einfacher ist.

    Allerdings gibt es gewisse Einschränkungen, welche Unternehmen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen dürfen und welche nicht. Freiberufler – das sind Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Apotheker und noch andere - dürfen sie immer machen, unabhängig von Ihren Umsätzen oder Gewinnen. Alle anderen Kleinunternehmer – also Einzelunternehmer, GbR’s oder im Handelsregister eingetragene Kaufleute – dürfen die Einnahme-Überschuss-Rechnung machen, sofern der Umsatz nicht über 600.000 € und der Gewinn nicht die Grenze von 60.000 € übersteigt. Ansonsten müssen sie die sogenannte doppelte Buchführung machen, wo auch bilanziert werden muss.

    Alle anderen Unternehmen, also Personengesellschaften wie eine KG oder eine OhG und erst recht die Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft – sind zur Bilanzierung verpflichtet.

    Die Bilanzierung ist etwas umfassender als die Einnahme-Überschuss-Rechnung, denn hier werden die Gewinne über Erträge und Aufwendungen ermittelt und es muss am Jahresende eine Bilanz erstellt werden. Diese detailliertere Methode erlaubt eine umfassendere Analyse, was aber auch von Vorteil sein kann.

    Im Gegensatz zur Einnahme-Überschuss-Rechnung gibt es bei der Bilanzierung keine Einschränkungen. Also es könnten auch Kleinunternehmer eine Bilanzierung durchführen, wenn sie es wollten.

    Wichtig ist, dass Existenzgründer sich bewusst für die Methode entscheiden, die am besten zu ihrer Geschäftstätigkeit und den individuellen Bedürfnissen passt.

    Und wenn Ihnen diese Podcast-Folge hier gefallen hat und Sie vielleicht Existenzgründer sind und sich im Kaufmännischen nicht so zurechtfinden, dann kommen Sie doch einfach mal in meine kostenlose Infoveranstaltung, die ich jeden ersten Dienstag im Monat um 17:30 Uhr abhalte. Sie können sich unter der Internetadresse www.perspektive-existenzgruender.de anmelden.

    Ich freue mich, Sie dort begrüßen zu können.

    So, und das war es auch schon wieder für heute. Bis zum nächsten Mal.

    Ihr Ingo Wupperfeld

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