• Die 5 größten Irrtümer im Kündigungsrecht: Faktencheck für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Jun 3 2024
  • Length: 5 mins
  • Podcast

Die 5 größten Irrtümer im Kündigungsrecht: Faktencheck für Arbeitgeber und Arbeitnehmer  By  cover art

Die 5 größten Irrtümer im Kündigungsrecht: Faktencheck für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Summary

  • Irrtum Nr. 1: Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, gilt automatisch das Kündigungsschutzgesetz? Nein, denn die Probezeit hat nur Auswirkung auf die Länge der Kündigungsfrist

    Irrtum Nr. 2: Kündigungen dürfen während Weihnachten oder Krankheit nicht ausgesprochen werden! Ein klarer Irrtum.

    Irrtum Nr. 3: Vor einer Kündigung müssen zunächst drei Abmahnung ausgesprochen werden! Definitiv nicht. Es reicht eine Abmahnung und einen Wiederholungsfall.

    Irrtum Nr. 4: Wenn der Betriebsrat der Kündigung nicht zu stimmt, ist diese unwirksam. Der Betriebsrat muss angehört werden, seine Entscheidung ist aber nicht ausschlaggebend - es gibt aber Ausnahmen!

    Irrtum Nr. 5: Nach einer Kündigung hat man Anspruch auf Abfindung! Tatsächlich nicht. Warum Abfindungen dennoch fast zur Regel gehören, erfährst Du im Special "Recht gecheckt".

    🔹 Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine Mail an podcast@evergabe.de 🔹

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    Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠⁠⁠Battke Grünberg⁠⁠⁠

    Produktion: ⁠⁠⁠evergabe.de-Academy⁠⁠⁠

    Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: ⁠⁠⁠https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/

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